Geänderte Öffnungszeiten für 23.12.2024, 30.12.2024 und 2.1.2025!
Abweichend von unseren gewohnten Öffnungszeiten sind wir am 23.12.2024, 30.12.2024 und 2.1.2025 jeweils von 9 h bis 17 h für Sie da.
Ihr Praxisteam
Stikoempfehlung zur Covid-19-Auffrischungsimpfung 2024
Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität ( = 3 Immunereignisse) bis auf Weiteres jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA oder protein basierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten.
▶ Personen im Alter ≥ 60 Jahre
▶ Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
▶ Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
▶ Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
▶ Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen,bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist. Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.
Wir verwenden den mRNA Impfstoff von Biontech. Terminvereinbarungen für Grippe und / oder Covid-Impfungen sind ab 9/24 in unserer Praxis möglich.
Bleiben Sei gesund! Ihr Praxis-Team 18.8.2024
Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,
Zu sofort bieten wir Ihnen an, einen Notfalldatensatz auf Ihre Gesundheitskarte anzulegen.
Bitte sprechen Sie uns an.
Beachten Sie, dass dieser Service durch unsere Praxis nur besteht, wenn nicht in einer anderen Praxis der Notfalldatensatz bereits angelegt wurde.
Ihr Praxisteam
Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,
ab dem 01.01.2024 werden Kassenrezepte, Kassen-E-Rezepte, Überweisungen, Beförderungsscheine, Einweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen u.a.
erst NACH erstmaliger Vorlage der Gesundheitskarte je Quartal bearbeitet und ausgestellt.
Diese Unterlagen können 2 Werktage später in unserer Praxis abgeholt werden.
Unser Team musste in der Vergangenheit mehr als 80 Arbeitsstunden pro Quartal aufwenden, um an fehlende Gesundheitskarten zu erinnern. Diese Arbeitszeit fehlt der Patienten-Versorgung!
Wir bitten um Ihr Mitwirken und Verständnis.
Vielen Dank
Ihr Praxisteam